Gewinnermittlungsart Einnahme Überschuss Rechnung

EÜR = Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG: Anleitung zur Anlage EÜR, Software + Excel Tabelle

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) stellt für Freiberufler und kleine Unternehmen eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung dar, die gegenüber der doppelten Buchführung und Bilanzierung erhebliche Vorteile bietet. Sie basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip, wonach Einnahmen und Ausgaben im Zeitpunkt ihres tatsächlichen Zu- bzw. Abflusses erfasst werden. Dies macht die EÜR besonders für diejenigen attraktiv, die eine unkomplizierte und kosteneffiziente Methode zur Gewinnermittlung suchen.


Gewinnermittlungsart EÜR oder Bilanzierung

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, den steuerlichen Gewinn zu ermitteln.



Wer darf eine EÜR erstellen?

  • Freiberufler gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, unabhängig von Umsatz oder Gewinn.
  • Gewerbliche Unternehmen, sofern sie die Umsatzgrenze von 600.000 € und die Gewinngrenze von 60.000 € pro Jahr nicht überschreiten.
  • Land- und Forstwirte, unter bestimmten Bedingungen.

Vor- und Nachteile der EÜR

Vorteile:

  • Einfachere Buchführung und kostengünstigere Erstellung des Jahresabschlusses.
  • Keine Ertragsbesteuerung für noch nicht bezahlte Ausgangsrechnungen.

Nachteile:

  • Weniger detaillierte Informationen zur Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens.
  • Potenzielle Schwierigkeiten bei der Fremdkapitalbeschaffung.

Aufbau der EÜR

Die EÜR gliedert sich in die Erfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, wobei der Gewinn oder Verlust durch Subtraktion der Ausgaben von den Einnahmen ermittelt wird. Besonderheiten wie die 10-Tages-Regel für regelmäßige Einnahmen und Ausgaben oder die Behandlung von Privatentnahmen und -einlagen müssen beachtet werden.


Der Erfolg (Überschuss) ermittelt sich bei der Einnahme Überschuss Rechnung wie folgt:

Gewinn / Verlust = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben


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Anlage EÜR mit ELSTER + Buchhaltungssoftware

Selbst wenn Sie keine doppelte Buchführung erstellen müssen, ist es für die Einnahme-Überschuss-Rechner sinnvoll, eine Buchhaltungssoftware einzusetzen. Denn Sie müssen nachvollziehbare Aufzeichnungen über Ihre Betriebseinnahmen und - ausgaben machen. Diese werden aber schnell unübersichtlich und wer möchte alles in Handarbeit aufschreiben und ausrechnen? Es bietet sich zumindest eine Tabellenkalkulation wie z.B. Excel an. Es gibt Vor- und Nachteile:

Verwendung der EÜR-Vorlage bei der Steuererklärung

  • Die EÜR muss elektronisch über das ELSTER-Portal an das Finanzamt übermittelt werden. Eine Excel-Vorlage dient der internen Vorbereitung und Berechnung, kann aber nicht direkt eingereicht werden.
  • Es ist ratsam, die fertige EÜR von einem Steuerberater prüfen zu lassen, bevor sie eingereicht wird, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.

Wichtiger Hinweis: Der Steuererklärung ist die Einnahme Überschuss Rechnung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Anlage EÜR) der Steuererklärung beizufügen (§§ 60 Abs. 4, 84 Abs. 3c Einkommensteuer-Durchführungsverordnung). Sowohl die Anlage EÜR als auch die Umsatzsteuervornameldungen müssen elektronisch an das Finanzamt gesendet werden. Das Ausfüllen der Anlage EÜR ist selbst für Steuerprofis zeitintensiv und mühsam. Spätestens wenn Sie eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen, werden Sie merken, dass eine Buchhaltungssoftware Ihnen viel Arbeit und Zeit spart. Aus diesem Grund sollten Sie von Anfang an eine Buchhaltungssoftware nutzen. Darüber hinaus können betriebswirtschaftliche Auswertungen vorgenommen werden, die Sie bei Ihrer Unternehmensführung unterstützen. Mit unserer Buchhaltungssoftware MS-Buchhalter können Sie sowohl die Umsatzsteuervornameldungen als auch die Anlage EÜR direkt mit der ELSTER-Schnittsstelle beim Finanzamt abgeben.


Sehen Sie selbst, wie einfach die EÜR mit MS-Buchhalter ist:


Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro, kann der Steuererklärung an Stelle der Anlage EÜR weiterhin eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden. Die Ermittlung des Gewinns muss auch in diesen Fällen den gesetzlichen Vorschriften des § 4 Abs. 3 EStG entsprechen.

Anlage EÜR als PDF-Formulare mit Anleitung zum kostenlosen Download

Weitere Infos + Tipps zum Ausfüllen der Anlage EÜR siehe EÜR Vordruck

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Excel Vorlage Anlage EÜR

Hier können Sie eine Excel-Vorlage downloaden, mit der Sie Ihre Anlage EÜR erstellen und per ELSTER an das Finanzamt senden können. Mit dieser Excel-Tabelle können Sie schnell und einfach eine Buchhaltung erstellen. Sie tragen Ihre Einnahmen und Ausgaben in die Excel-Vorlage ein und daneben tragen Sie das entsprechende Finanzbuchhaltungs-Konto ein. Der Kontenrahmen SKR03 steht rechts in der Vorlage. Als Ergebnis erhalten Sie dann eine Einnahme Überschuss Rechnung und die Anlage EÜR, die Sie per ELSTER an das Finanzamt senden können.

Bestellformular:


  • Jeder kennt es und hat schon damit gearbeitet.
  • Berechnungen lassen sich automatisieren
  • Datenaustauschmöglichkeit mit Steuerberater
  • Keine Umsatzsteuervoranmeldung
  • Keine Anlage EÜR

Funktionen der EÜR-Vorlage:

  • Erfassung von Betriebseinnahmen: Ermöglicht eine klare und strukturierte Aufzeichnung aller betrieblichen Einnahmen.
  • Erfassung und Strukturierung von Betriebsausgaben: Hilft bei der systematischen Erfassung aller relevanten Ausgaben.
  • Berechnung von Gewinn oder Verlust: Automatische Berechnung des Geschäftsergebnisses basierend auf den eingegebenen Daten.
  • Übersichtliche Darstellung: Bietet eine klare Übersicht der finanziellen Situation auf Monats- und Jahresbasis.
  • Einfache Aufbereitung der Daten: Die Daten können leicht für die offizielle Anlage EÜR, die beim Finanzamt eingereicht werden muss, vorbereitet werden.

Tipp: Wenn Sie die Einnahmen und Ausgaben nicht kontieren können Sie die Tabelle zur Weiterbearbeitung auch an einen Steuerberater (z.B. www.steuerschroeder.de) senden, der dann Jahresabschluss und Steuererklärungen sehr viel günstiger erstellen kann. Außerdem können die Einnahmen und Ausgaben auch in unsere online Buchhaltung übernommen werden. Die online Buchhaltung hat weitere Vorteile, wie z.B. das automatische Kontieren von bekannten Geschäftsvorfällen usw. Mit der online Buchhaltung können Sie auch Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.


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EÜR - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Anforderungen und Vorgehensweisen bei der Erstellung und Einreichung der Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung): Die Anlage EÜR ist ein wesentlicher Bestandteil der steuerlichen Dokumentation für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Sie dient der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.

Die Anleitung enthält spezifische Anweisungen zur korrekten Ausfüllung der einzelnen Zeilen der Anlage EÜR, von allgemeinen Angaben bis hin zu detaillierten Posten der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Es ist wichtig, dass Steuerpflichtige diese Anweisungen sorgfältig befolgen, um Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden und eine korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen.

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  1. Elektronische Übermittlung: Seit 2012 ist die Anlage EÜR elektronisch über das ELSTER-Portal einzureichen. Für die authentifizierte Übermittlung ist ein Zertifikat erforderlich, das nach der Registrierung auf der ELSTER-Website erhalten wird. Der Registrierungsprozess kann bis zu zwei Wochen dauern.

  2. Ausnahmen für Kleinunternehmer: Wenn die Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro liegen, wird eine formlose Einnahmenüberschussrechnung akzeptiert. Kleinunternehmer, die die Umsatzgrenze nach § 19 UStG nicht überschreiten, tragen ihre Einnahmen brutto ein, da sie keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen.

  3. Spezifische Angaben: Die Anlage EÜR erfordert detaillierte Angaben zu Betriebseinnahmen und -ausgaben. Dazu gehören unter anderem die Trennung von umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Einnahmen, die Erfassung von Privatanteilen bei der Nutzung von Betriebsvermögen und die Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen.

  4. Sonderregelungen für Gesellschaften: Bei Gesellschaften oder Gemeinschaften müssen Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben sowie Ergänzungsrechnungen gesondert eingereicht werden.

  5. Papierform in Härtefällen: Die Abgabe in Papierform ist nur noch in Ausnahmefällen gestattet. Jeder Betrieb muss eine separate Einnahmenüberschussrechnung einreichen.

  6. Steuerbegünstigte Körperschaften: Diese müssen den Vordruck nur abgeben, wenn die Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben 35.000 Euro übersteigen. Es gibt Möglichkeiten zur Pauschalierung des Gewinns für bestimmte Aktivitäten.


Inhalt und Aufbau der EÜR

Eine typische EÜR Vorlage enthält folgende Elemente:

  • Allgemeine Unternehmensinformationen: Name, Adresse, Steuernummer etc.
  • Betriebseinnahmen: Umsatzerlöse, sonstige Erlöse, vereinnahmte Umsatzsteuer, getrennt nach Steuersätzen und steuerfreien Umsätzen.
  • Betriebsausgaben: Wareneinsatz, Personalkosten, Miete, Versicherungen, Fahrzeugkosten, Werbekosten, Kosten für Recht und Beratung, Bürobedarf etc.
  • Jahresergebnis: Ermittlung des Gewinns oder Verlusts durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben.
  • Rücklagen und stille Reserven: Falls zutreffend.
  • Entnahmen und Einlagen: Geld- oder Sachwerte, die dem Unternehmen entnommen oder zugeführt wurden.

Betriebseinnahmen und -ausgaben

Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen

  • Betriebseinnahmen sind alle Einnahmen, die durch die betriebliche Tätigkeit erzielt werden, einschließlich des Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen und Zinseinnahmen.
  • Betriebsausgaben umfassen alle Kosten, die für die betriebliche Tätigkeit anfallen, wie z.B. Wareneinkauf, Löhne, Miete und Versicherungen.

Bei der Einnahmeüberschussrechnung sind die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben nach den Grundsätzen des Zufluss- und Abflussprinzips (§ 11 EStG) zu erfassen. Das gilt auch für Vorschüsse, Teil- und Abschlagszahlungen. Hat ein Steuerpflichtige Gelder in fremdem Namen und für fremde Rechnung verausgabt, ohne dass er entsprechende Gelder vereinnahmt, kann er in dem Wirtschaftsjahr, in dem er nicht mehr mit einer Erstattung der verausgabten Gelder rechnen kann, eine Betriebsausgabe in Höhe des nicht erstatteten Betrags absetzen. Soweit der nicht erstattete Betrag in einem späteren Wirtschaftsjahr erstattet wird, ist er als Betriebseinnahme zu erfassen.

Betriebseinnahmen

Sie müssen Betriebseinnahmen dem Kalenderjahr zuordnen, in dem das Geld bei Ihnen eingegangen bzw. gutgeschrieben worden ist. Weitere Erläuterungen siehe Betriebseinnahmen

Betriebsausgaben

Die Betriebsausgaben ordnen Sie dem Kalenderjahr der Zahlung zu (Zeitpunkt des Geldabflusses (§ 11 Abs. 2 EStG)). Eine Ausnahme bilden die Anschaffungskosten der längerfristig nutzbaren Anlagegüter (z.B. Ladeneinrichtung, Betriebs-PKW). Diese sind verteilt auf die Gesamtnutzungsdauer des jeweiligen Anlageguts in jährlichen Abschreibungsbeträgen als Betriebsausgaben abziehbar.Die Anleitung deckt verschiedene Arten von Betriebsausgaben ab, von allgemeinen Betriebskosten bis hin zu spezifischen Ausgaben wie Fahrzeugkosten und Reisekosten. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Pauschalen und Freibeträge: Für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten können Pauschalen oder Freibeträge angesetzt werden, um die tatsächlichen Betriebsausgaben zu vereinfachen.
  • Sachliche Bebauungskosten: Landwirtschaftliche Betriebe können bestimmte Kosten pauschal ansetzen, während die AfA für Wirtschaftsgüter gesondert erfasst wird.
  • Dienstleistungen und Gehälter: Kosten für von Dritten erbrachte Dienstleistungen und für Gehälter, Löhne sowie Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer sind zu erfassen.
  • Vorsteuer: Abziehbare Vorsteuerbeträge aus Eingangsrechnungen sind in den Betriebsausgaben enthalten.

Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

  • Geschenke und Bewirtung: Ausgaben für Geschenke an Geschäftspartner und Bewirtungskosten sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu gewissen Grenzen abzugsfähig.
  • Verpflegungsmehraufwendungen: Für Geschäftsreisen können Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen angesetzt werden.
  • Häusliches Arbeitszimmer: Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur unter bestimmten Bedingungen und bis zu einem Höchstbetrag abziehbar.
  • Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer ist für Erhebungszeiträume nach dem 31.12.2007 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten

  • Kfz-Kosten: Alle Kosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge sowie Aufwendungen für betriebliche Fahrten sind anzugeben.
  • Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte: Für diese Wege können Aufwendungen nur in Höhe der Entfernungspauschale als Betriebsausgaben angesetzt werden.

Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr geleistet (vgl. § 11 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 2 EStG ).

Übersteigen die im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ohne die Berücksichtigung der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, den Betrag von 2.050 Euro, sind bei Einzelunternehmen die in der Anlage SZE (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) enthaltenen Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Weitere Infos + Tipps zu Betriebsausgaben

Diese Übersicht verdeutlicht die Komplexität der steuerlichen Erfassung von Betriebsausgaben und unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Buchführung und Belegsammlung, um alle relevanten Ausgaben korrekt und vorteilhaft für die Steuererklärung geltend zu machen.

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Abnutzbare und nichtabnutzbare Anlagegüter und AfA in der EÜR

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein zentraler Aspekt der steuerlichen Gewinnermittlung für Unternehmen und Selbstständige. Sie ermöglicht es, die Wertminderung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Laufe der Zeit durch Gebrauch oder technischen Fortschritt entsteht, steuerlich geltend zu machen. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Allgemeine Grundlagen der AfA

  • Erfassung im Verzeichnis: Anschaffungs- oder Herstellungsdaten, Kosten sowie Abschreibungen von Wirtschaftsgütern müssen in speziellen Verzeichnissen erfasst werden. Dies gilt insbesondere für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und bestimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens.
  • Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter: Grund und Boden sowie nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden nicht abgeschrieben. Ihre Wertveränderungen werden anders erfasst und steuerlich behandelt.

Spezifische AfA-Regelungen

  • Bewegliche Wirtschaftsgüter: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können neben der linearen oder degressiven AfA unter bestimmten Voraussetzungen Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einen bestimmten Betrag nicht überschreiten (1.000 € netto), können im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Für Wirtschaftsgüter, die mehr als 150 €, aber nicht mehr als 1.000 € kosten, kann ein Sammelposten gebildet werden, der über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben wird.

Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbetrag

  • Sonderabschreibungen: Unter bestimmten Bedingungen können für neue oder gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Sonderabschreibungen bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den ersten fünf Jahren genutzt werden.
  • Investitionsabzugsbetrag: Dieser ermöglicht es, bereits vor der Anschaffung eines Wirtschaftsguts einen Teil der Kosten steuerlich geltend zu machen, um die Steuerlast zu senken. Die Inanspruchnahme ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie z.B. eine Gewinngrenze.

Behandlung beim Ausscheiden von Wirtschaftsgütern

  • Restbuchwert: Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus (z.B. durch Verkauf, Entnahme, Verschrottung), ist der Restbuchwert im Zeitpunkt des Ausscheidens als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Für GWG im Sammelposten gelten besondere Regelungen.

Wichtig zu beachten

  • Dokumentation: Die genaue Erfassung und Dokumentation aller relevanten Daten zu den Wirtschaftsgütern ist essentiell, um die AfA korrekt vornehmen zu können.
  • Steuerliche Beratung: Aufgrund der Komplexität der Regelungen und der möglichen finanziellen Auswirkungen ist es oft ratsam, sich steuerlich beraten zu lassen, insbesondere bei der Planung größerer Investitionen oder der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträgen.

Die AfA ist ein wichtiges Instrument für Unternehmen, um ihre steuerliche Bemessungsgrundlage realitätsgerecht zu gestalten und Investitionen steuerlich effizient zu planen.

Weitere Infos + Tipps zur AfA siehe Absetzung für Abnutzung

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Einnahmen-Überschussrechnung und Leibrenten

Erwirbt ein Steuerpflichtige mit Einnahmen-Überschussrechnung ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens oder des Umlaufvermögens i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG gegen eine Leibrente, ergeben sich die Anschaffungskosten für dieses Wirtschaftsgut aus dem Barwert der Leibrentenverpflichtung. Die einzelnen Rentenzahlungen sind in Höhe ihres Zinsanteiles Betriebsausgaben. Der Zinsanteil ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Rentenzahlungen einerseits und dem jährlichen Rückgang des Barwerts der Leibrentenverpflichtung andererseits. Aus Vereinfachungsgründen ist es nicht zu beanstanden, wenn die einzelnen Rentenzahlungen in voller Höhe mit dem Barwert der ursprünglichen Rentenverpflichtung verrechnet werden; sobald die Summe der Rentenzahlungen diesen Wert übersteigt, sind die darüber hinausgehenden Rentenzahlungen in vollem Umfang als Betriebsausgabe abzusetzen. Bei vorzeitigem Fortfall der Rentenverpflichtung ist der Betrag als Betriebseinnahme anzusetzen, der nach Abzug aller bis zum Fortfall geleisteten Rentenzahlungen von dem ursprünglichen Barwert verbleibt. Erwirbt ein Steuerpflichtige mit Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG aufgeführten Wirtschaftsgüter - gegen eine Leibrente, stellen die Rentenzahlungen zum Zeitpunkt ihrer Verausgabung in voller Höhe Betriebsausgaben dar. Der Fortfall einer solchen Leibrentenverpflichtung führt nicht zu einer Betriebseinnahme.

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Raten und Veräußerungsrenten in der EÜR

Veräußert der Steuerpflichtige Wirtschaftsgüter i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG gegen einen in Raten zu zahlenden Kaufpreis oder gegen eine Veräußerungsrente, ist in jedem Wirtschaftsjahr in Höhe der in demselben Wirtschaftsjahr zufließenden Kaufpreisraten oder Rentenzahlungen ein Teilbetrag der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Betriebsausgaben abzusetzen. Bei der Veräußerung abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann der Steuerpflichtige hinsichtlich der noch nicht im Wege der AfA als Betriebsausgaben berücksichtigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abweichend von den allgemeinen Grundsätzen, entsprechend verfahren. Wird die Kaufpreisforderung uneinbringlich, ist der noch nicht abgesetzte Betrag in dem Wirtschaftsjahr als Betriebsausgabe zu berücksichtigen, in dem der Verlust eintritt.

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Betriebsveräußerung oder -aufgabe - EÜR

Veräußert ein Steuerpflichtiger mit Einnahme-Überschuss-Rechnung den Betrieb, ist der Steuerpflichtige so zu behandeln, als wäre er im Augenblick der Veräußerung zunächst zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung) übergegangen (Wechsel der Gewinnermittlungsart). Dies gilt auch bei der Veräußerung eines Teilbetriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteiles und bei der Aufgabe eines Betriebs sowie in den Fällen der Einbringung, unabhängig davon, ob die Einbringung zu Buch-, Zwischen- oder gemeinen Werten erfolgt.


Anleitung, wie man eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) in Excel selbst erstellen kann

Für Kleinunternehmer, Freiberufler oder Selbstständige, die die Buchhaltung selbst in die Hand nehmen möchten.

Grundstruktur einer EÜR in Excel:

  1. Vorbereitung:

    • Öffne ein neues Excel-Dokument.
    • Benenne die ersten Spalten wie folgt: Datum, Belegnummer, Beschreibung, Einnahmen, Ausgaben, Umsatzsteuer, Vorsteuer.
  2. Daten eintragen:

    • Trage alle Geschäftsvorfälle chronologisch ein. Für jede Transaktion füllst du das Datum, die Belegnummer, eine kurze Beschreibung, den Betrag als Einnahme oder Ausgabe und die entsprechende Umsatz- oder Vorsteuer ein.
  3. Berechnungen:

    • Am Ende der Einnahmen- und Ausgabenspalten fügst du eine Summenfunktion ein, um die Gesamtbeträge zu ermitteln.
    • Erstelle eine Zelle für den Gewinn/Verlust, indem du die Summe der Einnahmen minus die Summe der Ausgaben berechnest.
  4. Umsatzsteuer und Vorsteuer:

    • Berechne die Summe der Umsatzsteuer und Vorsteuer in separaten Zellen.
    • Die Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer gibt an, wie viel Umsatzsteuer du an das Finanzamt abführen musst oder erstattet bekommst.
  5. Übersichtlichkeit:

    • Nutze die Formatierungsfunktionen von Excel, um deine Tabelle übersichtlich zu gestalten. Farbliche Hervorhebungen, Rahmen und fettgedruckte Überschriften helfen dabei.
  6. Speichern und Sichern:

    • Speichere deine EÜR regelmäßig und erstelle Sicherungskopien, um Datenverlust zu vermeiden.

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Wechsel der Gewinnermittlungsart

Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich

Neben den Fällen des Übergangs von der Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung ist eine Gewinnberichtigung auch erforderlich, wenn nach einer Einnahmen-Überschussrechnung im folgenden Jahr der Gewinn nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung) ermittelt wird. Wenn der Gewinn eines Steuerpflichtige, der bisher durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wurde, durch Schätzung nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG festgestellt wird, ist die Gewinnberichtigung grundsätzlich in dem Jahr der Schätzung vorzunehmen. Die Gewinnberichtigung kommt deshalb beim Übergang zum Betriebsvermögensvergleich nicht in Betracht, wenn der Gewinn bereits in den Vorjahren griffweise oder nach dem Soll- oder Ist-Umsatz anhand von Richtsätzen geschätzt worden ist.

Bei dem Übergang zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich kann zur Vermeidung von Härten auf Antrag des Steuerpflichtige der Übergangsgewinn (Saldo aus Zu- und Abrechnungen) gleichmäßig entweder auf das Jahr des Übergangs und das folgende Jahr oder auf das Jahr des Übergangs und die beiden folgenden Jahre verteilt werden. Wird der Betrieb vor Ablauf des Verteilungszeitraums veräußert oder aufgegeben, erhöhen die noch nicht berücksichtigten Beträge den laufenden Gewinn des letzten Wirtschaftsjahres. Die zum Anlagevermögen gehörenden nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter und die in § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG genannten Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens sind in der Eröffnungsbilanz mit dem Wert nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG anzusetzen. ->Wechsel der Gewinnermittlungsart

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Wechsel zur Einnahmen-Überschussrechnung

Beim Übergang von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG) zur Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) sind die durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen im ersten Jahr nach dem Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG vorzunehmen.

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Aufbewahrungspflichten

  • Unterlagen, die für die Besteuerung relevant sind, einschließlich der EÜR, müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Die Verwendung einer EÜR Vorlage kann den Prozess der Gewinnermittlung erheblich vereinfachen und effizienter gestalten. Es ist jedoch wichtig, sich mit den steuerlichen Anforderungen vertraut zu machen und sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen korrekt erfasst und übermittelt werden.

Ausführliche Infos & Tipps zur EÜR bei Steuerberater Schröder.